Wohnsitz einer natürlichen Person im o.a. Sinn ist der Ort, der auf dem amtlichen Lichtbildausweis aufgeführt ist oder der mittels vorzulegender Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Hauptwohnsitz ist.
Satzungssitz ist der Ort, der in der Satzung der Gesellschaft bzw. der Registereintragung als solcher aufgeführt ist.
Hauptniederlassung ist der Ort einer Gesellschaft oder eines Kaufmanns, an dem sich die Unternehmensverwaltung, in der die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden, befindet. In der Regel identisch mit einem eingetragenen Satzungssitz.
Zweigniederlassung ist der als solcher im Handelsregister eingetragene Ort einer Organisationseinheit einer Gesellschaft oder eines Kaufmanns, der räumlich abgetrennt von der Hauptniederlassung ist und an der die Mitarbeiter teils abhängig und teils unabhängig von der Hauptniederlassung wirken.