Erbfälle mit Auslandsbezug

Ob Deutsche im Ausland oder Ausländer in Deutschland – Erbfälle mit internationalem Bezug werden nicht nur immer häufiger in der Praxis, sondern sind oft auch mit komplexen rechtlichen Fragen verbunden und bedürfen daher fachkundiger Beratung. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten erbrechtlichen Konstellationen mit Auslandsbezug geben. Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch die in diesem Zusammenhang relevanten Leistungen eines Notars vor.

Erbfälle mit Auslandsbezug

Wann liegt ein Erbfall mit Auslandsbezug bzw. ein internationaler Erbfall vor?

Ein Erbfall kann auf verschiedene Weise einen Bezug zu einem anderen Land und einer anderen Rechtsordnung haben. Dies ist unter anderem dann gegeben, wenn ein Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hatte und sich zumindest ein Teil seines Vermögens dort befindet (z.B. in Form einer Immobilie), die Erben aber in Deutschland leben. Selbst dann, wenn der Erblasser in Deutschland gelebt hat, der Nachlass sich aber im Ausland befindet, stellt sich die Frage, ob das deutsche Erbrecht oder das des anderen Staates anzuwenden ist. War der Erblasser Staatsbürger eines anderen Landes, hatte aber in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort, ist ebenfalls ein Auslandsbezug gegeben. Die Beantwortung der Frage nach dem anzuwendenden Recht richtet sich nach den Regeln des Internationalen Privatrechts und insbesondere nach der Europäischen Erbrechtsverordnung.

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