Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser von mehreren Personen gemeinsam beerbt wird. Die Aufteilung des Nachlasses, die sogenannte „Erbauseinandersetzung“, kann sich – je nach Lage des Falles und seiner Einzelheiten – als ein rechtlich komplexer Prozess gestalten. Die Begleitung durch einen Notar kann dabei wesentliche Vorteile bieten und den Erben rechtliche Sicherheit gewährleisten.

Im Folgenden erfahren Sie, was eine Erbengemeinschaft ausmacht, welche Herausforderungen bei der Erbauseinandersetzung auftreten können und in welchen Fällen die Einschaltung eines Notars sinnvoll oder sogar zwingend erforderlich ist.

Erbengemeinschaft Erbauseinandersetzung Notar

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Alle Miterben bilden dabei eine sogenannte „Gesamthandsgemeinschaft“, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet. Jeder Erbe hat einen ideellen Anteil am gesamten Nachlass, jedoch keinen Anspruch auf einzelne Gegenstände. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in den §§ 2032 ff. BGB. Eine Erbengemeinschaft ist ihrer Natur nach nicht auf Dauer angelegt, sondern zielt auf eine Auseinandersetzung ab.

Nutzen Sie unser Online-Formular „Erbauseinandersetzung“, um mit uns in Kontakt zu treten und uns bereits erste Informationen zu Ihrem Anliegen mitzuteilen.