Notarieller Erbvertrag

Der Erbvertrag ist ein notariell beurkundetes Instrument zur verbindlichen Regelung der Vermögensnachfolge. Als vertragliche Vereinbarung zwischen Erblasser und zukünftigen Erben bietet er ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Anders als beim Testament können die getroffenen Regelungen nur im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien geändert werden, was allerdings nicht dann gilt, wenn die betreffende Regelung ohne erbrechtlich bindende Wirkung angeordnet wurde. Diese Möglichkeit der Anordnung macht den Erbvertrag zu einer besonders verlässlichen Form der Nachlassregelung.

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Einsatzmöglichkeiten sowie den Kosten eines Erbvertrags.

Erbvertrag Notar

Was ist ein notarieller Erbvertrag? – Inhalt und Funktion

Der Erbvertrag stellt eine besondere Form der Nachlassregelung dar, die durch ihre vertragliche Natur eine hohe Verbindlichkeit gewährleistet. Als zweiseitiges Rechtsgeschäft erfordert er die Mitwirkung aller Beteiligten und muss zwingend notariell beurkundet werden. Diese Form der Nachlassplanung ermöglicht eine maßgeschneiderte Gestaltung der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung der individuellen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse. 

Der Inhalt des Erbvertrags muss sich auf die Verteilung des Erbvermögens beziehen. Diesbezüglich können der Erblasser und die anderen Parteien grundsätzlich frei entscheiden. Daher ist es auch möglich, die Erbverteilung an Bedingungen – beispielsweise die Pflege des Erblassers bis zu seinem Tod – zu knüpfen. Nicht möglich ist es hingegen, den Pflichtteilsanspruch einer verwandten Person durch den Erbvertrag zu umgehen.

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