Immobilienfinanzierung mittels Grundschuld

In vielen Fällen ist die Bestellung einer Grundschuld ein zentraler Bestandteil der Finanzierung einer Immobilie. Wird zur Finanzierung ein Bankdarlehen aufgenommen, dient die Grundschuld der darlehensgebenden Bank als Absicherung für den Fall, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Die Bestellung einer Grundschuld tritt also neben den Abschluss des Darlehensvertrags und ist ein Verfahren mit eigenen Formerfordernissen. Ein Notar ist mit dem Prozedere vertraut und kann sowohl die Beurkundung der Grundschuld vornehmen als auch deren Eintragung in das Grundbuch veranlassen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema in Form eines kompakten Überblicks

Immobilienfinanzierung mittels Grundschuld

Beurkundung und Bestellung der Grundschuld durch den Notar

Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist die notarielle Beurkundung einer Grundschuld gesetzlich zwingend vorgeschrieben, wenn der Käufer sich als Darlehensnehmer im Rahmen dieser Grundschuld der Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz als auch in sein privates Vermögen unterwirft. Dabei ist es auch Aufgabe des Notars, den Käufer über die rechtlichen Folgen der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung aufzuklären.Wird eine Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung vom Darlehensgeber nicht gefordert – was in der Praxis jedoch nur selten der Fall ist –, reicht auch eine notarielle Beglaubigung der Grundschuld aus.

Neben der Beurkundung bzw. der Beglaubigung gewährleistet der Notar die rechtssichere Gestaltung der Grundschuldbestellung und bereitet deren Eintragung in das Grundbuch vor. Dazu gehört auch die Kommunikation mit dem zuständigen Grundbuchamt.

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