Der Erbschein ist ein grundlegendes Dokument im deutschen Erbrecht, das die rechtmäßige Erbenstellung nachweist. Dieses amtliche Dokument wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und ist für die Regelung des Nachlasses häufig unerlässlich. Ohne einen gültigen Erbschein können Erben ihre Rechte oft nicht wirksam wahrnehmen, da Grundbuchamt, Banken, Behörden und andere Institutionen diesen regelmäßig als Nachweis über die Erbenstellung verlangen. Ergibt sich die Erbfolge aus einer notariell errichteten Verfügung von Todes wegen, reicht diese regelmäßig als Nachweis über die Erbenstellung aus und die Beantragung eines Erbscheines erübrigt sich.
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte rund um die Beantragung eines Erbscheins zusammengestellt – von den Voraussetzungen bis zu den Kosten.
Der Erbschein dient seinem Inhaber als offizieller Nachweis über die Erbenstellung und legitimiert diesen, über den Nachlass zu verfügen. Er weist nach, wer in welchem Umfang erbberechtigt ist, und legitimiert die Erben gegenüber Dritten. Besonders wichtig ist der Erbschein bei Grundstücksübertragungen, der Verfügung über Bankkonten des Verstorbenen und der Durchsetzung von Nachlassansprüchen.
Geschäftspartnern des Erben gibt der Erbschein Rechtssicherheit, da sie sich auf seine Richtigkeit verlassen dürfen. Das Dokument genießt öffentlichen Glauben und schützt gutgläubige Dritte in ihrem Vertrauen auf die Richtigkeit der dort enthaltenen Angaben. In der Praxis ist der Erbschein oft unverzichtbar, da viele Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Nachlass ohne diesen Nachweis nicht durchgeführt werden können.
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Die Beantragung eines Erbscheins kann wahlweise beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt (meist der letzte Wohnsitz) hatte. Der Antrag erfordert eine präzise Darlegung der erbrechtlichen Verhältnisse, die durch entsprechende Dokumente zu belegen sind und durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigt werden muss. Die Entscheidung zwischen direkter Antragstellung beim Gericht oder Einschaltung eines Notars hängt insbesondere von der Komplexität des Erbfalls ab.
Die Beantragung direkt beim Nachlassgericht ist grundsätzlich ohne Notar möglich, setzt in diesem Fall jedoch voraus, dass die Erben alle Formalitäten selbst erledigen. Dies bedeutet, dass sämtliche Unterlagen selbst zusammengestellt und die rechtlichen Anforderungen eigenverantwortlich erfüllt werden müssen. Besonders bei komplexeren Erbfällen kann dies eine erhebliche Herausforderung darstellen, da das Nachlassgericht keine rechtliche Beratung anbietet, sondern lediglich die eingereichten Unterlagen prüft.
Die notarielle Antragstellung bietet erhebliche Vorteile, da sie eine umfassende rechtliche Prüfung und Beratung umfasst. Der Notar übernimmt die komplette Vorbereitung des Antrags, unterstützt bei der Dokumentenbeschaffung und stellt die formale sowie inhaltliche Korrektheit sicher. Durch diese professionelle Vorarbeit werden Rückfragen des Nachlassgerichts minimiert und der Prozess beschleunigt. Der Notar übernimmt zudem die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und kann die Erben so erheblich entlasten.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass bei den Notaren – im Gegensatz zum Nachlassgericht – keine besondere örtliche Zuständigkeit besteht, so dass ein Antrag über jeden Notar in Deutschland gestellt werden kann, der den Erbscheinsantrag dann an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet.
Die Beantragung eines Erbscheins erfordert eine sorgfältige Zusammenstellung verschiedener Dokumente zum Nachweis der Erbberechtigung. Zentrale Bedeutung haben dabei die Sterbeurkunde des Erblassers sowie die Personenstandsurkunden der beteiligten Personen. Bei gesetzlicher Erbfolge sind Nachweise der verwandtschaftlichen Beziehungen erforderlich, während bei gewillkürter Erbfolge das Testament oder der Erbvertrag im Original oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden muss. Bei Erbfällen mit Auslandsbezug können zusätzlich internationale Urkunden oder beglaubigte Übersetzungen notwendig sein. Der Notar kann die Erben bei der Identifizierung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente effektiv unterstützen.
Die erforderlichen Unterlagen und Informationen im Überblick:
Die Bearbeitungszeit für einen Erbschein hängt maßgeblich von der Komplexität des Erbfalls und der Auslastung des zuständigen Nachlassgerichts ab. Eine Dauer von mehreren Monaten ist durchaus üblich. Bei einer sehr übersichtlichen gesetzlichen Erbfolge und vollständigen Unterlagen ist eine Ausstellung gegebenenfalls auch etwas schneller möglich.
Seitens der Erben lässt sich das Verfahren durch die Einschaltung eines Notars beschleunigen, da dieser durch die vorherige Prüfung der Unterlagen und die Klärung möglicher Fragen bereits von vornherein etwaigen Verzögerungen durch Rückfragen des Gerichts entgegenwirkt.
Für die Ausstellung eines Erbscheins fallen Kosten an, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten. Üblicherweise werden dabei zwei volle 1,0-Gebühren erhoben: eine für den Antrag auf den Erbschein und eine weitere für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Die konkrete Höhe der Gebühren ist abhängig vom reinen Nachlasswert, der anhand eines Nachlassverzeichnisses ermittelt wird. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher sind die anfallenden Gebühren.
Konkret bedeutet dies, dass bei einem Nachlasswert von beispielsweise 8.000 Euro Gebühren in Höhe von insgesamt 126 Euro anfallen. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro betragen die Gebühren insgesamt 546 Euro und bei einem Nachlasswert von 1.000.000 Euro belaufen sie sich auf 3.470 Euro (alle Angaben zzgl. MwSt). Wenn ein Notar in das Antragsverfahren involviert ist, kommt zu den genannten Gebühren noch eine Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer hinzu. Die genauen Kosten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, die vorgenannten Angaben dienen nur der ersten Orientierung.
Als erfahrene Notare in Krefeld bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Beantragung Ihres Erbscheins. Unsere langjährige Expertise im Erbrecht ermöglicht eine effiziente und rechtssichere Antragsstellung. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Aspekten rund um den Erbschein und begleiten Sie professionell durch den gesamten Prozess. Dabei legen wir bei jedem einzelnen Verfahrensschritt großen Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und transparente Kommunikation. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und den Erbscheinsantrag optimal durch uns vorbereiten zu lassen.