Beantragung des Erbscheins durch den Notar

Der Erbschein ist ein grundlegendes Dokument im deutschen Erbrecht, das die rechtmäßige Erbenstellung nachweist. Dieses amtliche Dokument wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und ist für die Regelung des Nachlasses häufig unerlässlich. Ohne einen gültigen Erbschein können Erben ihre Rechte oft nicht wirksam wahrnehmen, da Grundbuchamt, Banken, Behörden und andere Institutionen diesen regelmäßig als Nachweis über die Erbenstellung verlangen. Ergibt sich die Erbfolge aus einer notariell errichteten Verfügung von Todes wegen, reicht diese regelmäßig als Nachweis über die Erbenstellung aus und die Beantragung eines Erbscheines erübrigt sich. 

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte rund um die Beantragung eines Erbscheins zusammengestellt – von den Voraussetzungen bis zu den Kosten.

Erbschein Beantragung Notar

Was ist ein Erbschein? – Inhalt und Funktion

Der Erbschein dient seinem Inhaber als offizieller Nachweis über die Erbenstellung und legitimiert diesen, über den Nachlass zu verfügen. Er weist nach, wer in welchem Umfang erbberechtigt ist, und legitimiert die Erben gegenüber Dritten. Besonders wichtig ist der Erbschein bei Grundstücksübertragungen, der Verfügung über Bankkonten des Verstorbenen und der Durchsetzung von Nachlassansprüchen.

Geschäftspartnern des Erben gibt der Erbschein Rechtssicherheit, da sie sich auf seine Richtigkeit verlassen dürfen. Das Dokument genießt öffentlichen Glauben und schützt gutgläubige Dritte in ihrem Vertrauen auf die Richtigkeit der dort enthaltenen Angaben. In der Praxis ist der Erbschein oft unverzichtbar, da viele Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Nachlass ohne diesen Nachweis nicht durchgeführt werden können.

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