Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) markiert häufig den Beginn der unternehmerischen Selbstständigkeit und erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. Der Notartermin stellt dabei einen entscheidenden Schritt dar, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. Im folgenden Überblick informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Notartermins im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens, von den rechtlichen Anforderungen bis hin zu den entstehenden Kosten.
Kommt es zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), ist ein Termin beim Notar erforderlich, denn aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und weiterer wesentlicher Gründungsdokumente obligatorische Voraussetzung für das wirksame Entstehen eines Unternehmens in der Rechtsform der GmbH oder UG. Diese gesetzliche Vorgabe dient der Rechtssicherheit und dem Schutz aller Beteiligten. Durch die notarielle Begleitung wird sichergestellt, dass die Gründung allen rechtlichen Anforderungen entspricht.
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Der Notar übernimmt die umfassende rechtliche Prüfung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Beglaubigung der Geschäftsführerbestellung. Er kontrolliert die ordnungsgemäße Aufbringung des Stammkapitals und stellt sicher, dass alle gesellschaftsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Nach der Beurkundung erfolgt die Anmeldung zum Handelsregister sowie die erforderlichen Mitteilungen an das Finanzamt. Während des gesamten Prozesses ist es zudem Aufgabe des Notars, den Gesellschaftern die rechtlichen Aspekte verständlich zu erläutern und ihnen alle relevanten Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags werden gültige Ausweisdokumente aller beteiligten Gesellschafter benötigt. Bei Gründung der GmbH bzw. der UG (haftungsbeschränkt) ist nach der Beurkundung zusätzlich der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto erforderlich (eine Einzahlung vor der Gründungsbeurkundung darf nicht erfolgen!). Falls einzelne Beteiligte nicht persönlich erscheinen können, werden entsprechende notariell beglaubigte Vollmachten benötigt. Im konkreten Fall dient ein ausführliches Vorgespräch der Klärung des individuellen Dokumentenbedarfs und unterstützt den reibungslosen Ablauf des Beurkundungstermins.
Im Notartermin werden alle relevanten Aspekte des Gesellschaftsvertrags und der weiteren Gründungsunterlagen ausführlich erläutert. Alle Gesellschafter müssen beim Beurkundungstermin persönlich anwesend sein oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Gründungsurkunde wird verlesen und alle wichtigen Regelungen werden erklärt, wobei auf Seiten der Gesellschafter jederzeit die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen und Anpassungswünsche zu äußern.
Die Notargebühren für die Unternehmensgründung werden nach dem Gegenstandswert berechnet, der sich nach der Höhe des Stammkapitals richtet. Die Kosten umfassen dabei sämtliche notariellen Leistungen von der Beurkundung bis zur Anmeldung beim Handelsregister. Eine detaillierte Übersicht der zu erwartenden Gebühren kann im Vorfeld erstellt werden.
Bei der GmbH-Gründung bemessen sich die Notargebühren nach dem gesetzlichen Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung und weitere notwendige Amtshandlungen. Die Notarkosten für eine Zweipersonen-GmbH-Gründung mit einem Stammkapital von 25.000 Euro betragen ca. 850 Euro. Hinzu kommen ca. 200 Euro für die Registereintragung. Die Beratung und Erstellung aller erforderlichen Unterlagen ist in diesen Kosten enthalten. Die genauen Kosten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, die vorgenannten Angaben dienen nur der ersten Orientierung.
Für die UG-Gründung richtet sich die Gebührenhöhe nach dem gewählten Stammkapital, das bereits bei einem Euro beginnen kann. Die Gesamtkosten umfassen die Beurkundung der Gründungsdokumente sowie alle weiteren notariellen Leistungen einschließlich der umfassenden rechtlichen Beratung zur Unternehmensgründung. Die Notarkosten für die Gründung einer Zweipersonen-UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll betragen ca. 275 Euro. Die genauen Kosten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, die vorgenannten Angaben dienen nur der ersten Orientierung.
Als modernes Notarbüro in Krefeld bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung für Ihre Unternehmensgründung. Unsere langjährige Erfahrung und der Fokus auf eine persönliche Betreuung ermöglichen es uns, Sie optimal bei der Verwirklichung Ihrer Unternehmensgründung zu unterstützen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch zur ausführlichen Besprechung Ihrer spezifischen Anforderungen.