GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Der Notartermin zur Gründung eines Unternehmens

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) markiert häufig den Beginn der unternehmerischen Selbstständigkeit und erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. Der Notartermin stellt dabei einen entscheidenden Schritt dar, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. Im folgenden Überblick informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Notartermins im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens, von den rechtlichen Anforderungen bis hin zu den entstehenden Kosten.

Unternehmensgründung (GmbH & UG) Notar

Ist für die Unternehmensgründung ein Termin beim Notar erforderlich?

Kommt es zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), ist ein Termin beim Notar erforderlich, denn aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und weiterer wesentlicher Gründungsdokumente obligatorische Voraussetzung für das wirksame Entstehen eines Unternehmens in der Rechtsform der GmbH oder UG. Diese gesetzliche Vorgabe dient der Rechtssicherheit und dem Schutz aller Beteiligten. Durch die notarielle Begleitung wird sichergestellt, dass die Gründung allen rechtlichen Anforderungen entspricht.

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