Notarielle Beurkundung und Beglaubigung der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten rechtlichen Instrumente für die persönliche Absicherung im Falle einer späteren Handlungsunfähigkeit. Mit ihr bestimmt man, wer die rechtlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung verleiht der Vorsorgevollmacht dabei besondere Rechtssicherheit und gewährleistet ihre Anerkennung bei Gerichten, Behörden und Banken.

In diesem Überblick erfahren Sie alles Wichtige zur notariellen Beurkundung und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sowie deren praktische Bedeutung für verschiedene Lebensbereiche.

Vorsorgevollmacht Notar

Was ist eine Vorsorgevollmacht und welche Funktion hat sie?

Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, falls dieser selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Anders als bei einem gesetzlichen Betreuer, der durch ein Gericht bestimmt wird, legt der Vollmachtgeber dabei selbst im Voraus fest, wer seine Interessen vertreten soll. Der Bevollmächtigte kann dann rechtswirksame Erklärungen für den Vollmachtgeber abgeben und seine Angelegenheiten regeln, ohne dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren erforderlich wird. Wenn sich die Vorsorgevollmacht auf sämtliche persönlichen und vermögensrechtlichen Bereiche ohne Einschränkungen erstreckt (sog. Generalvorsorgevollmacht) verhindert sie die Bestellung eines Betreuers.

Nutzen Sie unser Online-Formular „Vorsorgevollmacht“, um mit uns in Kontakt zu treten und uns bereits erste Informationen zu Ihrem Anliegen mitzuteilen.