Mitwirkung des Notars bei Auflösung und Liquidation eines Unternehmens (GmbH und Unternehmergesellschaft)

Die Beendigung einer GmbH oder UG stellt Unternehmer vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen, die einer professionellen notariellen Begleitung bedürfen. Der komplexe Prozess von der Auflösung bis zur endgültigen Löschung aus dem Handelsregister erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung unter Beachtung gesetzlicher Fristen und Formvorschriften. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die praktischen Schritte, die für eine erfolgreiche Unternehmensbeendigung erforderlich sind, und die in diesem Zusammenhang relevanten Leistungen eines Notars.

Unternehmensauflösung und Liquidation mit Notar

Was bedeuten Auflösung, Liquidation und Löschung einer GmbH

Der Beendigungsprozess folgt einem mehrstufigen Verfahren, in dem insbesondere die Phasen der Auflösung und der Liquidation unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Struktur dieses Verfahrens ermöglicht einen geordneten Übergang von der aktiven Geschäftstätigkeit hin zur vollständigen Abwicklung des Unternehmens.

Auflösung einer GmbH

Mit der Auflösung beginnt die erste Phase der Unternehmensbeendigung. Ein qualifizierter Gesellschafterbeschluss mit einer 75-Prozent-Mehrheit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder das Erreichen des Gesellschaftszwecks können diese Phase einleiten. Der Gesellschaftszweck wandelt sich dabei von der aktiven Geschäftstätigkeit zur systematischen Vermögensabwicklung.

Liquidation einer GmbH

Die Liquidationsphase umfasst die praktische Unternehmensabwicklung. Die bestellten Liquidatoren erstellen innerhalb der ersten drei Monate eine Liquidationseröffnungsbilanz und setzen konkrete Fristen für Gläubigermeldungen. Das gesetzliche Sperrjahr nach § 73 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) beginnt mit der Gläubigeraufforderung im Bundesanzeiger. Außerdem müssen die Eintragung zur Auflösung der GmbH und die Eintragung der Liquidatoren im Handelsregister angemeldet werden.

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