Die Beendigung einer GmbH oder UG stellt Unternehmer vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen, die einer professionellen notariellen Begleitung bedürfen. Der komplexe Prozess von der Auflösung bis zur endgültigen Löschung aus dem Handelsregister erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung unter Beachtung gesetzlicher Fristen und Formvorschriften. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die praktischen Schritte, die für eine erfolgreiche Unternehmensbeendigung erforderlich sind, und die in diesem Zusammenhang relevanten Leistungen eines Notars.
Der Beendigungsprozess folgt einem mehrstufigen Verfahren, in dem insbesondere die Phasen der Auflösung und der Liquidation unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Struktur dieses Verfahrens ermöglicht einen geordneten Übergang von der aktiven Geschäftstätigkeit hin zur vollständigen Abwicklung des Unternehmens.
Mit der Auflösung beginnt die erste Phase der Unternehmensbeendigung. Ein qualifizierter Gesellschafterbeschluss mit einer 75-Prozent-Mehrheit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder das Erreichen des Gesellschaftszwecks können diese Phase einleiten. Der Gesellschaftszweck wandelt sich dabei von der aktiven Geschäftstätigkeit zur systematischen Vermögensabwicklung.
Die Liquidationsphase umfasst die praktische Unternehmensabwicklung. Die bestellten Liquidatoren erstellen innerhalb der ersten drei Monate eine Liquidationseröffnungsbilanz und setzen konkrete Fristen für Gläubigermeldungen. Das gesetzliche Sperrjahr nach § 73 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) beginnt mit der Gläubigeraufforderung im Bundesanzeiger. Außerdem müssen die Eintragung zur Auflösung der GmbH und die Eintragung der Liquidatoren im Handelsregister angemeldet werden.
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Der Prozess beginnt mit dem Auflösungsbeschluss und der Bestellung der Liquidatoren. Diese müssen einen konkreten Abwicklungsplan erstellen, der die Beendigung laufender Geschäfte, die Verwertung von Vermögenswerten und die Begleichung von Verbindlichkeiten zeitlich koordiniert. Nach Ablauf des Sperrjahres und der vollständigen Befriedigung der Gläubiger erfolgt die Verteilung des Restvermögens gemäß einem festgelegten Verteilungsplan. Nachdem auch das Finanzamt dem Liquidator bestätigt hat, dass alle Steuerschulden bezahlt sind und der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nichts entgegensteht, muss diese zum Handelsregister angemeldet werden. Dies erfolgt ebenfalls über den Notar.
Der Notar übernimmt als unabhängiger Berater zentrale Funktionen im gesamten Prozess. Seine Mitwirkung gewährleistet die rechtssichere Umsetzung aller erforderlichen Schritte und die Wahrung der Interessen aller Beteiligten.
Der Liquidationsbeschluss kann privatschriftlich erfolgen, eine Beurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir können auf Wunsch den Beschluss jedoch für Sie entwerfen. Der Notar koordiniert die erforderlichen Handelsregisteranmeldungen.
Für die rechtssichere Durchführung der Unternehmensliquidation sind aktuelle Dokumente erforderlich. Der Notar kann diese in der Regel aus dem elektronischen Handelsregister besorgen. Ist die aktuelle Satzung oder die Gesellschafterliste nicht elektronisch hinterlegt, müssen diese vom Register angefordert werden, was eine zeitliche Verzögerung bedeutet. Sinnvoll kann eine Stellungnahme des Steuerberaters sein, aus der der Notar wichtige Informationen für die Abfassung des Auflösungsbeschlusses ersehen kann. Ist der Beschluss schon gefasst worden, muss er eingereicht werden, damit die Handelsregisteranmeldung vorbereitet werden kann.
Die Notargebühren im Zusammenhang mit einer Unternehmensauflösung und -liquidation sind gesetzlich geregelt und orientieren sich am Geschäftswert sowie der Komplexität der Abwicklung. Für die Handelsregisteranmeldung einer Auflösung fallen in einem typischen Fall ca. 110 Euro an Notargebühren an, hinzu kommen die Eintragungskosten bei Gericht. Soll der Gesellschafterbeschluss vom Notar vorbereitet werden, entstehen weitere Gebühren, die vom Einzelfall abhängen. Die genauen Kosten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, die vorgenannten Angaben dienen nur der ersten Orientierung
Wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmensauflösungen. Mit unserer Expertise können wir den Prozess der Unternehmensauflösung und -liquidation nicht nur effizient gestalten, sondern diesen auch optimal anhand der spezifischen Anforderungen Ihres individuellen Falls ausrichten. In persönlichen Beratungsgesprächen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre konkrete Situation. Näheres erläutern wir gern persönlich in einem Erstgespräch.