Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument von erheblicher persönlicher Bedeutung. Sie ermöglicht es, selbstbestimmt Entscheidungen über zukünftige medizinische Behandlungen zu treffen, falls man diese dann nicht mehr selbst kommunizieren kann. Die rechtliche Gestaltung einer Patientenverfügung erfordert sowohl medizinisches Verständnis als auch juristische Expertise. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle über die rechtlichen Grundlagen sowie die mit der Erstellung einer notariellen Patientenverfügung verbundenen Vorteile und Kosten informieren.
Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Instrument zur Vorsorge bezogen auf medizinische Entscheidungen. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn der Verfügende dann selbst nicht mehr einwilligungsfähig sein sollte. Dabei kann detailliert bestimmt werden, welche Behandlungen in verschiedenen medizinischen Szenarien gewünscht oder abgelehnt werden. Die Verfügung gibt Ärzten, Angehörigen und Betreuern somit eine verbindliche Orientierung bezüglich der Behandlungswünsche des Verfügenden und entlastet sie von der Last, diese schwierigen Entscheidungen selbst treffen zu müssen.
Besonders wichtig ist demnach die präzise und rechtssichere Formulierung der Behandlungswünsche, um spätere Interpretationsspielräume zu vermeiden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine sorgfältig formulierte Patientenverfügung maßgeblich dazu beiträgt, dass der Patientenwille auch in kritischen Situationen respektiert und umgesetzt wird. Die Verfügung sollte außerdem regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Wünschen des Verfügenden entspricht.
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Die rechtliche Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist nicht an die notarielle Form gebunden. Nach geltendem Recht ist eine handgeschriebene oder maschinell erstellte Patientenverfügung ohne notarielle Beglaubigung grundsätzlich gültig, sofern sie vom Verfügenden unterschrieben wurde. Allerdings birgt eine selbst verfasste Patientenverfügung verschiedene Risiken. So können Unklarheiten durch mehrdeutige oder widersprüchliche Formulierungen entstehen, die im Ernstfall zu Auslegungsschwierigkeiten führen können. Die Erfahrung zeigt, dass selbst verfasste Verfügungen oft nicht alle medizinisch relevanten Situationen abdecken oder rechtlich angreifbare Formulierungen enthalten. Sinnvoll ist es, bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht gleichzeitig schon eine Patientenverfügung mit in die Urkunde aufzunehmen. So sind alle Erklärungen für den Ernstfall in einer Urkunde vereint, die dann im Krankenhaus oder dem Arzt vorgelegt werden kann.
Die Kosten für eine notarielle Patientenverfügung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren ergeben sich dabei jeweils aus dem konkreten Geschäftswert und dem Umfang der notariellen Leistung. Gern erstellen wir für Sie eine transparente Kostenübersicht im Voraus, sodass Sie die Kosten von Anfang an im Blick haben.
Die Beurkundungsgebühr beinhaltet die ausführliche rechtliche Beratung, die Erstellung der Patientenverfügung sowie deren Beurkundung. Der Notar prüft dabei die Geschäftsfähigkeit, berät den Verfügenden umfassend zu allen rechtlichen Aspekten und entwirft eine maßgeschneiderte Verfügung. Die Gebühr wird nach dem Geschäftswert berechnet, wobei dieser in der Regel moderat angesetzt wird, um die Patientenverfügung erschwinglich zu halten. In den meisten Fällen fallen Beurkundungskosten in Höhe von ca. 55 Euro an. In der Regel bietet es sich auch unter Kostengesichtspunkten an, die Patientenverfügung in derselben Urkunde wie die Generalvorsorgevollmacht zu beurkunden, da in vielen Fällen damit keine Gebührenerhöhung einhergeht. Die genauen Kosten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, die vorgenannten Angaben dienen nur der ersten Orientierung.
Die Beglaubigung einer bereits vorhandenen Patientenverfügung verursacht geringere Kosten als die vollständige Beurkundung. Hierbei bestätigt der Notar lediglich die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Verfügenden als Unterzeichner. Diese Option ist kostengünstiger, bietet jedoch nicht den umfassenden rechtlichen Schutz einer Beurkundung, denn der Notar prüft in diesem Fall nicht den Inhalt der Patientenverfügung. Die reine Beglaubigung ohne inhaltliche Prüfung der Patientenverfügung kostet in der Regel rund 30 Euro. Die genauen Kosten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, die vorgenannten Angaben dienen nur der ersten Orientierung.
Als erfahrene Notare in Krefeld bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Wir legen besonderen Wert auf eine individuelle Beratung und eine vollständige Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse in dem Vorsorgedokument. Mit unserer langjährigen Expertise gewährleisten wir die rechtssichere Gestaltung Ihrer Patientenverfügung.
Zur notariellen Patientenverfügung werden einige Fragen besonders häufig gestellt, die wir an dieser Stelle gern beantworten möchten.
Eine obligatorische notarielle Beurkundung oder Beglaubigung der Patientenverfügung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch bietet die Dienstleistung eines Notars erhebliche Vorteile für die Rechtssicherheit. Die notarielle Beratung stellt sicher, dass die Patientenverfügung rechtlich einwandfrei formuliert ist und alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden. Zudem wird die Geschäftsfähigkeit des Verfügenden zum Zeitpunkt der Erstellung dokumentiert, was spätere Zweifel an der Wirksamkeit ausschließt.
Für die optimale Gestaltung einer Patientenverfügung empfiehlt sich eine Kombination aus medizinischer und rechtlicher Expertise. Ein Gespräch mit einem Arzt kann dem Verfügenden helfen, die medizinischen Aspekte und Konsequenzen verschiedener Behandlungsoptionen besser zu verstehen. Eine solche medizinische Beratung kann daher eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen des Verfügenden sein. Der Notar wiederum gewährleistet die rechtssichere Formulierung der Behandlungswünsche und stellt sicher, dass die Patientenverfügung in allen Situationen Bestand hat.
Die gesetzlichen Vorschriften sehen die notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung nicht zwingend vor. Dennoch sprechen gewichtige Gründe für die notarielle Form. Die Beglaubigung durch einen Notar schafft einen sicheren Nachweis über die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Verfügenden. Dies verhindert spätere Zweifel an der Authentizität des Dokuments. Die notarielle Beglaubigung ist daher stets sinnvoll, wenn der Verfügende sicherstellen möchte, dass seine Patientenverfügung im Ernstfall ohne rechtliche Komplikationen anerkannt wird.
Die Hinterlegung einer Patientenverfügung beim Notar ist keine gesetzliche Pflicht, bietet jedoch wesentliche praktische Vorteile. Durch die notarielle Verwahrung ist das Dokument sicher aufbewahrt und vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ermöglicht es zudem, dass behandelnde Ärzte im Bedarfsfall schnell von der Existenz der Patientenverfügung erfahren und diese einsehen können.
Für die Erstellung einer notariellen Patientenverfügung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Verfügenden benötigt, um dessen Identität verifizieren zu können. Falls bereits eine bestehende Patientenverfügung oder andere Vorsorgedokumente existieren, sollten diese ebenfalls mitgebracht werden. Hilfreich sind zudem Informationen über bestehende Erkrankungen oder medizinische Diagnosen, die bei der Formulierung der Verfügung vom Notar berücksichtigt werden sollten. Eine vorherige Verschriftlichung der Behandlungswünsche und Vorstellungen kann die Besprechung mit dem Notar erleichtern.
Die Kosten für eine notarielle Patientenverfügung können im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt diese Aufwendungen an, da sie der Vorsorge für den Krankheitsfall dienen und damit zwangsläufig entstehen. Allerdings müssen die gesetzlich vorgesehenen Grenzen für außergewöhnliche Belastungen überschritten werden, damit sich der steuerliche Vorteil auswirkt. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Belege sorgfältig aufzubewahren und mit der Steuererklärung einzureichen. Eine Beratung durch einen Steuerexperten kann helfen, die optimale steuerliche Berücksichtigung sicherzustellen.