Kostenlose Klientenparkplätze | Email: info@gr-notare.de | Tel: 02151 / 650260

Unternehmensübertragung: Die notarielle Beurkundung bei vollständiger oder anteiliger Veräußerung einer GmbH

Die Übertragung von GmbH-Anteilen stellt einen bedeutenden rechtlichen Schritt dar, der sorgfältige Planung und professionelle Begleitung erfordert. Durch die gesetzlichen Formvorschriften ist die notarielle Beurkundung bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen zwingend erforderlich, um die Rechtswirksamkeit der Übertragung sicherzustellen. Die Übertragung kann dabei sowohl einzelne Geschäftsanteile als auch das gesamte Unternehmen betreffen und auf verschiedenen Wegen erfolgen. 

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte rund um die notarielle Beurkundung bei der Übertragung von GmbH-Anteilen sowie die einzelnen Schritte des Beurkundungsprozesses.

Unternehmensübertragung

Wie kann eine GmbH vollständig oder anteilig veräußert werden?

Die Übertragung von GmbH-Anteilen, sei es vollständig oder teilweise, erfordert gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zwingend die notarielle Beurkundung. Dies gilt sowohl für den Verkauf einzelner Geschäftsanteile als auch für die Veräußerung des gesamten Unternehmens. Der Notar gewährleistet dabei die rechtssichere Gestaltung der Übertragung und prüft alle erforderlichen Voraussetzungen. Die Übertragung kann durch verschiedene Rechtsgeschäfte erfolgen, beispielsweise durch Kauf, Schenkung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Nutzen Sie unser Online-Formular „Anteilskauf“, um mit uns in Kontakt zu treten und uns bereits erste Informationen zu Ihrem Anliegen mitzuteilen.