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Die Übertragung von GmbH-Anteilen stellt einen bedeutenden rechtlichen Schritt dar, der sorgfältige Planung und professionelle Begleitung erfordert. Durch die gesetzlichen Formvorschriften ist die notarielle Beurkundung bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen zwingend erforderlich, um die Rechtswirksamkeit der Übertragung sicherzustellen. Die Übertragung kann dabei sowohl einzelne Geschäftsanteile als auch das gesamte Unternehmen betreffen und auf verschiedenen Wegen erfolgen.
An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte rund um die notarielle Beurkundung bei der Übertragung von GmbH-Anteilen sowie die einzelnen Schritte des Beurkundungsprozesses.
Die Übertragung von GmbH-Anteilen, sei es vollständig oder teilweise, erfordert gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zwingend die notarielle Beurkundung. Dies gilt sowohl für den Verkauf einzelner Geschäftsanteile als auch für die Veräußerung des gesamten Unternehmens. Der Notar gewährleistet dabei die rechtssichere Gestaltung der Übertragung und prüft alle erforderlichen Voraussetzungen. Die Übertragung kann durch verschiedene Rechtsgeschäfte erfolgen, beispielsweise durch Kauf, Schenkung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
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Die notarielle Beurkundung stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Formvoraussetzung für die wirksame Übertragung von GmbH-Anteilen dar. Eine Übertragung ohne notarielle Beurkundung führt somit zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Der Notar übernimmt dabei wichtige Funktionen: Er berät die Beteiligten umfassend, klärt über rechtliche Folgen auf und sorgt für eine rechtssichere Gestaltung der Übertragung. Zudem prüft er die Identität der Beteiligten und ihre Vertretungsbefugnis.
Der notarielle Prozess beginnt meist mit einem Vorgespräch, bei dem die wesentlichen Eckpunkte der Unternehmensübertragung besprochen werden. Der Notar erstellt anschließend einen Vertragsentwurf, der den Parteien zur Prüfung übermittelt wird. Im Beurkundungstermin verliest der Notar den Vertrag und erläutert dessen rechtliche Bedeutung. Nach der Unterzeichnung durch alle Beteiligten übernimmt der Notar die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister, reicht die Gesellschafterliste beim Handelsregister ein und informiert das Finanzamt.
Der notarielle Kaufvertrag sollte alle wesentlichen Aspekte der Unternehmensübertragung regeln. Dazu gehören insbesondere:
Die Höhe der Notargebühren für die Beurkundung einer Unternehmensveräußerung, beispielsweise der Übertragung von GmbH-Anteilen, richtet sich nach dem Geschäftswert der Übertragung und ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Gebühren umfassen die Beratung, die Erstellung des Vertrags, die Beurkundung sowie die Abwicklung der erforderlichen Anmeldungen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern vorab eine Übersicht über die in Ihrem konkreten Fall einschlägigen Gebühren.
Als erfahrene Notare in Krefeld begleiten wir Sie kompetent und zuverlässig durch den gesamten Prozess der Unternehmensübertragung unabhängig von dessen Rechtsform. Wir legen besonderen Wert auf eine verständliche Beratung und effiziente Abwicklung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, bei dem wir die Details Ihres konkreten Falls besprechen können.