Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht Ehepartnern, die rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Trennung oder Scheidung verbindlich zu regeln. Durch diese Vereinbarung können alle relevanten Aspekte wie Vermögensaufteilung, Unterhalt und Sorgerecht umfassend geklärt werden. Die notarielle Beurkundung gewährleistet dabei höchste Rechtssicherheit und kann ein Scheidungsverfahren beschleunigen. Zudem können die Ehepartner in bestimmten Situationen nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen, was zusätzlich Kosten spart.
Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte von notariellen Scheidungsfolgenvereinbarungen – von den Regelungsmöglichkeiten über den Ablauf bis hin zu den entstehenden Kosten.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es den Ehepartnern, im Fall einer Trennung ihre vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu gestalten, ohne dass ein Gericht diese Fragen im Streitfall entscheiden muss. Als vertragliche Regelung bietet die Scheidungsfolgenvereinbarung beiden Partnern die Chance, ihre jeweiligen Interessen und Bedürfnisse geltend zu machen und für beide Seiten eine tragfähige Lösung zu finden.
Als besonders sinnvoll erweist sich eine solche Vereinbarung, wenn die Partner eine einvernehmliche und kostengünstige Regelung der Scheidungsfolgen anstreben. Sie können dadurch langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden, sich nur durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen und behalten die Kontrolle über die Gestaltung ihrer zukünftigen Lebensverhältnisse. Die frühzeitige Klärung aller relevanten Aspekte trägt zudem wesentlich zur Vermeidung späterer Konflikte bei.
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Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht die umfassende Regelung sämtlicher vermögensrechtlicher und persönlicher Aspekte, die sich aus der Trennung oder Scheidung ergeben. Im Zentrum stehen dabei häufig die finanziellen Folgen der Auflösung der Ehe, die präzise und rechtssicher festgelegt werden können. So regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung üblicherweise die Vermögensaufteilung und die Abwicklung des ehelichen Güterstandes, Unterhaltsansprüche und den Ausgleich von Versorgungsanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden.
Die Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Vermögensaufteilung erstrecken sich auch auf die Nutzung oder Übertragung von Immobilieneigentum, die Aufteilung von Hausrat und anderen Vermögenswerten sowie die Übernahme gemeinsamer Verbindlichkeiten. Die Vereinbarung kann auch Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit gemeinsamen Kindern enthalten, wobei hier das Kindeswohl im Vordergrund steht.
Bei der Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung nehmen Rechtsanwälte und Notare unterschiedliche, sich ergänzende Funktionen wahr. Während die Rechtsanwälte auf beiden Seiten die Interessen ihrer jeweiligen Mandanten wahren und Verhandlungspositionen entwickeln, sorgt der Notar für die rechtssichere Gestaltung der Vereinbarung.
Die Rolle des Notars umfasst die rechtliche Prüfung der vereinbarten Regelungen auf ihre Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit. Er klärt beide Ehepartner umfassend über die rechtlichen Folgen der Vereinbarung auf und stellt sicher, dass die getroffenen Regelungen ausgewogen und fair sind.
Die notarielle Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet den Ehepartnern ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Schutz ihrer Interessen. Durch die Beurkundung entsteht eine Urkunde mit Beweiskraft. Sie ist damit zugleich ein vollstreckbarer Titel, der im Bedarfsfall eine direkte Durchsetzung der vereinbarten Regelungen ermöglicht. Die notarielle Form gewährleistet zudem die Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen und schützt vor späteren Anfechtungen. Bei Regelungen mit Auslandsbezug bietet die notarielle Form zusätzliche Vorteile, da sie international anerkannt wird und die grenzüberschreitende Vollstreckung ermöglicht.
Der Notar erfüllt dabei eine wichtige Schutz- und Beratungsfunktion für beide Ehepartner. Er prüft die Vereinbarungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und stellt sicher, dass keine Partei unangemessen benachteiligt wird. Seine neutrale Position ermöglicht es ihm, beiden Seiten die rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen aufzuzeigen und bei Bedarf ausgleichend einzuwirken.
Das deutsche Recht schreibt für bestimmte Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend die notarielle Beurkundung vor. Die notarielle Form dient dabei in erster Linie dem Schutz beider Ehepartner.
Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, da hier weitreichende Auswirkungen auf die Altersversorgung beider Partner entstehen können. Ebenso bedürfen Vereinbarungen über den Güterstand der notariellen Form, etwa wenn im Rahmen der Scheidung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet oder modifiziert werden soll.
Auch bei Immobilienübertragungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für die Übertragung von Grundstücken und Eigentumswohnungen als auch für die Bestellung oder Aufhebung von Grundpfandrechten. Die notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung ist ferner erforderlich, wenn diese einen Ehepartner zur Übertragung von GmbH-Anteilen oder zur Vornahme anderer gesellschaftsrechtlicher Rechtsgeschäfte verpflichtet.
Als Alternative zur notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner eine privatschriftliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung schließen. Diese Option kommt jedoch nur in Betracht, wenn keine der zuvor genannten Regelungen getroffen werden sollen, bei denen die notarielle Beurkundung obligatorisch ist. Die privatschriftliche Form bietet allerdings einen deutlich geringeren Schutz und keine automatische Vollstreckbarkeit.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Scheidungsfolgen im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zu regeln. Dies kann durch Protokollierung von Vereinbarungen vor dem Familiengericht oder durch gerichtlichen Vergleich geschehen. Dieser Weg ist jedoch häufig zeitaufwendiger und kann mit höheren Kosten verbunden sein als eine vorgerichtliche notarielle Vereinbarung.
Die Notargebühren für eine Scheidungsfolgenvereinbarung werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Geschäftswert der zu regelnden Vermögensgegenstände. Der Geschäftswert setzt sich dabei aus verschiedenen Komponenten zusammen, wie dem Wert der Immobilien, der Höhe der Unterhaltsansprüche und dem Wert des Versorgungsausgleichs. Der Notar ist verpflichtet, den Geschäftswert nach objektiven Kriterien zu ermitteln und die Gebühren entsprechend der gesetzlichen Tabelle zu berechnen.
Die konkreten Kosten können im Vorfeld der Beurkundung vom Notar genau beziffert werden. Sie umfassen neben der eigentlichen Beurkundungsgebühr auch die Kosten für die Beratung. Weitere Kosten können durch die Erstellung des Entwurfs der Scheidungsfolgenvereinbarung und gegebenenfalls erforderliche Nachbeurkundungen entstehen, sofern diese erfolgen. Im Vergleich zu den Kosten eines streitigen Gerichtsverfahrens stellen die Notargebühren häufig die wirtschaftlich günstigere Alternative dar.
Für die Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist grundsätzlich die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner vor dem Notar erforderlich. Diese Anforderung dient der Sicherstellung einer umfassenden Beratung beider Parteien und ermöglicht es dem Notar, die Ausgewogenheit der Vereinbarung zu gewährleisten. Die persönliche Anwesenheit ist zudem wichtig, um eventuelle Unklarheiten direkt klären und die Vereinbarung bei Bedarf anpassen zu können.
In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Auslandsaufenthalt eines Partners oder gesundheitlichen Gründen, kann die Beurkundung auch getrennt erfolgen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und Abstimmung mit dem Notar. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nur in sehr eingeschränkten Fällen möglich und bedarf besonderer rechtlicher Voraussetzungen. In der Regel scheidet sie aus, weil die notarielle Belehrung des Vertretenen nicht gewährleistet werden kann.
Als etablierte Notarkanzlei in Krefeld verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung und Beurkundung von Scheidungsfolgen- und Trennungsvereinbarungen. Unsere Expertise erstreckt sich insbesondere auf die rechtssichere Gestaltung komplexer vermögensrechtlicher Regelungen und die Berücksichtigung individueller familiärer Konstellationen. Dabei legen wir stets besonderen Wert auf eine verständliche Erläuterung aller rechtlichen Aspekte und eine ausgewogene Gestaltung der Vereinbarungen. Gern koordinieren wir bei Bedarf auch die Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten und anderen beteiligten Beratern.