Schenken mit warmer Hand – die lebzeitige Zuwendung

Wer jemandem sein gesamtes Vermögen geben will, dem ist anzuraten, ein Testament mit entsprechender Alleinerbeinsetzung zu errichten.

Will jemand dagegen seinem Ehegatten oder einem Kind einen einzelnen Gegenstand zuwenden, bietet sich alternativ eine lebzeitige Zuwendung an, auch vorweggenommene Erbfolge genannt. Die Erbfolge wird bezüglich des zuzuwendenden Gegenstands sozusagen vorgezogen.

Für eine lebzeitige Zuwendung können gute Gründe sprechen:

  • Eltern möchten Ihren Kindern den Berufsstart oder die Familiengründung mit einer Schenkung (Startkapital) erleichtern;
  • Eltern schenken Ihren Kindern einen Bauplatz oder das Kapital zum Erwerb eines Bauplatzes;
  • in einem Familienunternehmen soll die Nachfolgefrage zu Lebzeiten geregelt werden;
  • der Vermögensübergang zwischen den Generationen soll steuerlich optimiert werden.

Aber Vorsicht! Immer muss dem Übertragenden klar sein: Geschenkt ist geschenkt; was weg ist, ist weg! Sich rein von steuerlichen oder sozialrechtlichen Überlegungen leiten zu lassen, kann ins Auge gehen.