Unternehmensgründung und Betreuung bestehender Gesellschaften
Eine neue Geschäftsidee umzusetzen ist schon Herausforderung genug. Daneben müssen bei einer Gründung immer noch rechtliche und auch steuerliche Aspekte beachtet werden, was die Beratung durch den Notar, aber auch die Abstimmung mit einem Steuerberater erforderlich macht.
Notare beraten zur Wahl der Rechtsform und erklären vor der Entscheidung die Unterschiede, wenn es darum geht, wichtige Weichen zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu stellen. Beispielsweise sind Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu beachten und abzuwägen. Und wenn es um ein anfänglich kleineres Unternehmen mit nur wenigen Gesellschaftern geht, könnte die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Option sein. Wir prüfen zudem durch Abfrage bei der Industrie- und Handelskammer, ob der von Ihnen gewählte Name der Gesellschaft (die sog. Firma) mit handelsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist.
Auch die gesellschaftsrechtliche Betreuung bestehender Unternehmen stellt einen Beratungsschwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit dar. Ob es um die Handelsregisteranmeldung für kleinere Änderungen im Unternehmen oder komplexe Fragen der Unternehmensveräußerung oder Unternehmensumwandlung zum Wechsel der Rechtsform geht: Wir als Notare, unsere gesellschaftsrechtliche Expertise und speziell geschulte Mitarbeiter helfen Ihnen gerne, um – ggf. auch in Abstimmung mit anderen Beratern – Ihre Vorstellungen zu ermitteln und schnell und verständlich umzusetzen.
Wussten Sie schon?
Notargebühren sind im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben und es gelten für alle Notare in Deutschland dieselben Regelungen.
Nutzen Sie unsere Fragebögen (GR GMBH und GR Handelsregisteranmeldung) und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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