Unternehmensnachfolge oder: Wie geht der Betrieb auf die nächste Generation über?

Die Frage, wie das eigene Unternehmen auf einen Nachfolger übertragen wird, gehört zu den wichtigsten und gleichzeitig auch persönlich schwierigsten Entscheidungen, die der Unternehmer im Lauf seiner Tätigkeit treffen muss. Die Verantwortung für das eigene Lebenswerk, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, steuerliche und auch finanzielle Fragen führen dazu, dass die Entscheidung wohl überlegt ausfallen muss. Schon in einer frühen Phase sollten daher Notar und Steuerberater hinzugezogen werden, um die Rahmenbedingungen zu besprechen und die Entscheidung mit zu begleiten.

Ist ein Nachfolger gefunden, muss der Übergang rechtlich strukturiert werden und eine sichere und verständliche Vereinbarung getroffen werden. Dabei gibt es Unternehmensnachfolgen, die schon unter Lebenden vereinbart und durchgeführt werden, etwa durch Übertragung auf die eigenen Abkömmlinge oder der Unternehmensverkauf an einen Dritten. Alternativ kann die Unternehmensübertragung in einem Testament oder Erbvertrage geregelt werden. Der Übergang der Beteiligung erfolgt dann erst nach dem Tod des Unternehmers.

Bei Unternehmensnachfolgen werden mehrere Kernpunkte der notariellen Tätigkeit gefordert, mit denen wir täglich zu tun haben. Wir stimmen uns dabei eng mit Ihrem steuerlichen Berater ab und lassen dies in die Gestaltung ihres Vertrages oder Ihrer Verfügung von Todes wegen einfließen.

Wussten Sie schon?

Notargebühren sind im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben und es gelten für alle Notare in Deutschland dieselben Regelungen.

Nutzen Sie unsere Fragebögen (GR Anteilskauf, GR Testament und GR Erbvertrag) und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Weitere Infos:

„Unternehmen gründen, erwerben, übertragen“