Vorsorge für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – dies sind häufig gebrauchte Begriffe, deren genaue Bedeutung aber in vielen Fällen nicht bekannt sind. Allen ist gemeinsam, dass es sich um Erklärungen handelt, die dann zum Tragen kommen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr die eigenen alltäglichen Angelegenheiten in Bezug auf Ihren Besitz (insbesondere Grundbesitz) und in Bezug auf Ihre persönliche Fürsorge (Gesundheitsfragen, Aufenthaltsbestimmung usw.) selber wahrnehmen können.

In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie schon vorab denjenigen oder diejenigen Personen, die dann gegenüber Behörden, Gerichten, Ärzten und Banken Erklärungen abgeben können. Auf diese Weise können Sie mit einer richtig abgefassten und vollumfänglichen Generalvollmacht verhindern, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt. Da zumindest notarielle Vorsorgevollmachten meistens über den Tod hinaus gehen, kann mit einer solchen Vollmacht sichergestellt werden, dass bis zur belastbaren Feststellung der Erbfolge für den Nachlass gehandelt werden kann und kein Stillstand entsteht. Ist ein Betrieb oder Unternehmen betroffen, kann ein solcher Stillstand großen Schaden anrichten.
Mit einer Patientenverfügung schreiben Sie ergänzend Ihren Willen im Hinblick auf Behandlungssituationen fest, in denen keinerlei Aussicht auf Heilung mehr besteht und Sie sich nicht selber äußern können. Richtig abgefasste Patientenverfügungen sind für die behandelnden Ärzte bis auf wenige Ausnahmen bindend.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen nicht notariell beurkundet werden. Geht es allerdings um Grundbesitz, auf den sich die Vollmacht bezieht, sollte sie zumindest beglaubigt sein, um sie auch gegenüber dem Grundbuchamt einsetzen zu können. Ist die Vollmacht sogar notariell beurkundet, ist die Akzeptanz im Rechtsverkehr dadurch deutlich erhöht und die eingesetzten Personen können Sie im Rahmen der Bevollmächtigung umfassend vertreten.

Wenn Sie sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bereits beschäftigt haben, wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein, dass im Internet eine Vielzahl an Formularen bereitgestellt wird, die zum Download angeboten werden. In manchen Fällen kann eine solche Vollmacht den gewünschten Erfolg bringen. Sie sollten sich aber vergegenwärtigen, dass bei einer ungenau oder lückenhaft formulierten Vollmacht die Gefahr besteht, dass trotz Vollmacht ein Betreuer bestellt wird, wenn für die betreffende Frage in der Vollmacht nicht vorgesorgt wurde oder die Vollmacht diesbezüglich nicht eindeutig formuliert ist.

Wussten Sie schon?

Notargebühren sind im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben und es gelten für alle Notare in Deutschland dieselben Regelungen.

Nutzen Sie unseren Fragebogen (GR Vorsorgevollmacht) und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Weitere Infos:

„Beizeiten vorsorgen – mit Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“