
Kauf einer Immobilie
Für die meisten Menschen einmalig, für uns als Notare täglich: Der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines ganzen Hauses. Ob nun für die eigene Nutzung oder als Anlageobjekt – Ist das Objekt gefunden und sind sich Verkäufer und Käufer über die Eckdaten des Verkaufs einig, sollten Sie einen Termin bei uns vereinbaren oder uns die Einzelheiten mitteilen. Wir können mit diesen Informationen mit beiden Parteien weitere Fragen klären, um eine sicherere und rechtlich belastbare Vereinbarung kurzfristig zu entwerfen. Da es insbesondere beim Grundstückskaufvertrag keine Nebenabreden geben darf (andernfalls droht die Nichtigkeit des ganzen Geschäfts), können weitere für die Parteien wichtige Punkte gerade keiner nachträglichen Vereinbarung überlassen werden, wenn sie schon bei Beurkundung zwischen den Beteiligten stillschweigend vorausgesetzt wurde.
Wenn das Grundbuch noch mit Grundschulden belastet ist, die der heutige Verkäufer seinerzeit für die Finanzierung des Erwerbs hat eintragen lassen, muss dies bei der Abfassung des Kaufvertrages berücksichtigt werden. Für den Käufer stellen sich zudem wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kaufpreises, wenn dieser ganz oder teilweise durch Fremdmittel (entweder Banken oder Darlehen von Familienangehörigen) erbracht werden soll. Dabei ist die Finanzierung nicht endgültig abgeschlossen, wenn die Darlehensverträge unterzeichnet sind, sondern bei der Absicherung des Gläubigers im Grundbuch kommen wir als Notare ins Spiel. Wir begleiten die Eintragung der Finanzierungsgläubiger im Grundbuch, nehmen Kontakt zu den abzulösenden Finanzierungsgläubigern des Verkäufers auf. In unserer Zahlungsmitteilung stellen wir sicher, dass die Zahlungswege offen und transparent kommuniziert werden, damit sowohl abzulösende Gläubiger als auch etwaige Restkaufpreisbeträge an die richtigen Adressaten fließen können.
Droht eine Zwangsversteigerung und hat der Eigentümer trotzdem aus eigenem Antrieb oder mit der Hilfe eines Maklers einen Käufer gefunden, der vor der Versteigerung erwerben möchte, sind besondere Regeln zu beachten, damit das Zwangsversteigerungsverfahren und die betreibenden Gläubiger nicht den abgeschlossenen Kaufvertrag in seinem Vollzug stören. Hier sind vorab und auch für den Vollzug des Kaufvertrages Vorabstimmungen mit allen Beteiligten – insbesondere mit den Parteien des Zwangsversteigerungsverfahrens – zu treffen, die wir von hier aus koordinieren und auf dieser Basis einen ausgewogenen und sicher durchzuführenden Kaufvertrag entwerfen.
Wussten Sie schon?
Notargebühren sind im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben und es gelten für alle Notare in Deutschland dieselben Regelungen.
Nutzen Sie unseren Fragebogen (GR KV) und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Weitere Infos:
„Immobilienkauf und Finanzierung“,
„Kauf einer Eigentumswohnung“